Beratungsbesuche nach §37 SGB XI 

Der G&N Betreuungsdienst ist offiziell anerkannt und berechtigt, Beratungsbesuche nach §37 Abs. 3 SGB XI in Berlin durchzuführen.

Wenn Sie Pflegegeld beziehen und die Pflege durch Angehörige oder private Pflegepersonen erfolgt, sind diese Beratungseinsätze verpflichtend. Wir unterstützen Sie kompetent, verständlich und zuverlässig – direkt bei Ihnen zu Hause in Berlin. 

✔ Für Sie kostenfrei
✔ Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
✔ Kurzfristige Termine möglich 

 Was ist ein Beratungsbesuch nach §37 SGB XI? 

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2–5, die Pflegegeld erhalten, müssen regelmäßige Beratungseinsätze durchführen lassen. Ziel ist es:

  • die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen
  • pflegende Angehörige fachlich zu unterstützen
  • Überlastung frühzeitig zu vermeiden
  • praktische Tipps für den Pflegealltag zu geben
  • Fragen zu Leistungen und Ansprüchen zu klären


Der Beratungsbesuch dient nicht der Kontrolle – sondern Ihrer Unterstützung.

 Wie oft ist der Beratungsbesuch in Berlin vorgeschrieben? 

Pflegegrad 1

freiwillig

Pflegegrad 2 & 3

 1x halbjährlich 

Pflegegrad 4 & 5

1x vierteljährlich

Ablauf des Beratungsgesprächs

  1. Telefonische Terminvereinbarung
  2. Hausbesuch durch unsere qualifizierte Pflegefachkraft
  3. Individuelle Beratung & praktische Anleitung
  4. Dokumentation & Übermittlung an Ihre Pflegekasse


Dauer: ca. 30–60 Minuten.


Ihre Vorteile mit dem G&N Betreuungsdienst

  • Offiziell anerkannte Beratungsstelle
  • Persönliche und einfühlsame Beratung
  • Langjährige Erfahrung im Bereich Betreuung
  • Schnelle Terminvergabe
  • Transparente Kommunikation
  • Beratung bequem bei Ihnen zu Hause


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