Beratungsbesuche nach §37 SGB XI
Der G&N Betreuungsdienst ist offiziell anerkannt und berechtigt, Beratungsbesuche nach §37 Abs. 3 SGB XI in Berlin durchzuführen.
Wenn Sie Pflegegeld beziehen und die Pflege durch Angehörige oder private Pflegepersonen erfolgt, sind diese Beratungseinsätze verpflichtend. Wir unterstützen Sie kompetent, verständlich und zuverlässig – direkt bei Ihnen zu Hause in Berlin.
✔ Für Sie kostenfrei
✔ Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
✔ Kurzfristige Termine möglich
Was ist ein Beratungsbesuch nach §37 SGB XI?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2–5, die Pflegegeld erhalten, müssen regelmäßige Beratungseinsätze durchführen lassen. Ziel ist es:
- die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen
- pflegende Angehörige fachlich zu unterstützen
- Überlastung frühzeitig zu vermeiden
- praktische Tipps für den Pflegealltag zu geben
- Fragen zu Leistungen und Ansprüchen zu klären
Der Beratungsbesuch dient nicht der Kontrolle – sondern Ihrer Unterstützung.
Wie oft ist der Beratungsbesuch in Berlin vorgeschrieben?
Pflegegrad 1
freiwillig
Pflegegrad 2 & 3
1x halbjährlich
Pflegegrad 4 & 5
1x vierteljährlich
Ablauf des Beratungsgesprächs
- Telefonische Terminvereinbarung
- Hausbesuch durch unsere qualifizierte Pflegefachkraft
- Individuelle Beratung & praktische Anleitung
- Dokumentation & Übermittlung an Ihre Pflegekasse
Dauer: ca. 30–60 Minuten.
Ihre Vorteile mit dem G&N Betreuungsdienst
- Offiziell anerkannte Beratungsstelle
- Persönliche und einfühlsame Beratung
- Langjährige Erfahrung im Bereich Betreuung
- Schnelle Terminvergabe
- Transparente Kommunikation
- Beratung bequem bei Ihnen zu Hause