Für Sie kostenfrei!
Ihr Anspruch auf unsere Hilfe im Alltag:
Alle pflegebedürftigen Menschen, die Zuhause versorgt werden und einen Pflegegrad (Pflegegrad 1-5) haben, können nach § 45b Sozialgesetzbuch (SGB XI) den Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 131 Euro beanspruchen. Er dient der Erstattung von Aufwendungen, die z.B. durch die Inanspruchnahme unserer Leistungen entstehen.
Wir rechnen direkt mit der Pflege- und Krankenkasse ab.
Selbstverständlich können unsere Leistungen auch privat gebucht werden. Den jeweiligen Stundenlohn, inkl. Fahrtkosten, finden Sie unter den Standorten.